Die Geschäftsleitung hat beschlossen, das Arbeiten für Mitarbeitende Ü60 am KSA attraktiver zu machen. Mitarbeitende aus bestimmten und definierten Bereichen, die nach dem 60. Altersjahr weiterarbeiten und/oder solche, die über ihr ordentliches Pensionsalter (65) hinaus weiterarbeiten, erhalten neu ab dem 1. Januar 2026 unter definierten Voraussetzungen attraktivere Arbeitsbedingungen.
Das KSA will damit den besonderen Bedürfnissen dieser Mitarbeitenden Rechnung tragen und zu deren Gesundheitsförderung beitragen. Ausserdem sollen die verbesserten Arbeitsbedingungen dazu motivieren, länger im Arbeitsprozess zu bleiben. Damit bleibt wertvolles Know-how erhalten, und wir können dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel entgegenwirken.
Konkret sind deshalb für Berechtigte ab Anfang nächstem Jahr folgende Massnahmen beschlossen worden:
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Ü60-Mitarbeitende aus der Pflege (Bereich CNO) erhalten weitreichende Autonomie bei der Arbeitseinsatzplanung (Vorrang vor betrieblichen Bedürfnissen)
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Ü60-Mitarbeitende aus der Pflege (Bereich CNO) dürfen gewisse Zusatzaufgaben wegbedingen (Bsp: Zusatzaufgaben in der Ausbildung, keine Schichtleitungen)
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Dienstjubiläen werden auch nach Überschreiten des AHV-Alters gewährt (für alle Berufsgruppen)
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Eine Woche mehr Ferien für Ü60-Mitarbeitende aus einem klar definierten Kreis von Berechtigten (Bettenstationen, Spezialpflege, Notfall, Rettungsdienst).
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Zwei Wochen mehr Ferien für alle Ü65-Mitarbeitenden (für alle Berufsgruppen)